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Muss eine Brandabschnittstrennung zwischen zwei nebeneinander liegenden Räumen vorhanden sein, die zum Spritzlackieren und Trocken dienen?

Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben für Lackierbereiche / Lackierkabinen mit Hinweisen zu den erforderlichen Brandabschnitten erhalten Sie u. a. in der DGUV Information 209-046 (bisher: BGI 740) "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" (http://publikationen.dguv.de/). Dort heißt es unter dem Punkt Brandschutz: In Lackierräumen und gesonderten Bereichen, in denen ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 13628