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Wer ist für die Prüfung von privaten elektrischen Betriebsmitteln, die bei der Teleheimarbeit eingesetzt werden, zuständig?

Kaffeemaschine am häuslichen Arbeitsplatz nicht zum Arbeitsmittel wird, welches unter die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung fällt. Die nötigen Maßnahmen sollten unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes erörtert und geklärt werden.Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Regelungen zur Telearbeit sollten so abgefasst werden, dass Missverständnisse ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 4332