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Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

. eine sporadische, nicht einen ganzen Arbeitstag umfassende Arbeit mit einem PC oder einem tragbaren Bildschirmgerät (z. B. Laptop, Tablet) im Wohnbereich des Beschäf­tigten oder das Arbeiten mit Laptop im Zug oder an einem auswärtigem Ort im Rah­men einer Dienstreise fallen nicht unter den Anwendungsbereich der ArbStättV für Telearbeitsplätze. Frage: → Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015