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Darf der Arbeitgeber die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitszeiten einseitig dem Arbeitnehmer aufgeben?

mit entsprechenden Mitteln und Kompetenzen, u.a. Weisungsbefugnis, ausstattet. Der Arbeitgeber darf also Arbeitnehmern ohne Arbeitgeberpflichten nicht die Verantwortung für das Einhalten der arbeitzeitrechtlichen Vorschriften übertragen.Auch bei einer Pflichtenübertragung bleibt ein Arbeitgeber in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und zu überprüfen, dass die Pflichtenübernehmer den ihnen ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12979