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Wie sind Patiententransporte im Rahmen von Auslandsrückholdiensten arbeitszeitrechtlich zu bewerten?

). Wird die Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden (§ 7 Abs. 9 ArbZG). Für viele Rettungsorganisationen existieren entsprechende abweichende tarifliche Regelungen. Leider enthält die Fragestellung keinen Hinweis auf den Träger des Auslandsrückholdienstes und auch keine Aussage ...

Stand: 20.06.2012

Dialog: 10636

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