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Gibt es bei Nebentätigkeiten eine Mitwirkungspflicht des zweiten Arbeitgebers bezüglich Einhaltung der Arbeitszeiten?

Der (bzw. die) Arbeitgeber ist (sind) nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Ermittlung der gesamten Arbeitszeit seiner (ihrer) Arbeitnehmer verpflichtet.Im § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz heißt es: "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen."Es geht darum entsprechend § 3 ArbZG1. die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden und2. die durchschnittliche werktägliche Arbeitszei ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 11861