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Gibt es bei Nebentätigkeiten eine Mitwirkungspflicht des zweiten Arbeitgebers bezüglich Einhaltung der Arbeitszeiten?

Der (bzw. die) Arbeitgeber ist (sind) nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Ermittlung der gesamten Arbeitszeit seiner (ihrer) Arbeitnehmer verpflichtet.Im § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz heißt es: "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen."Es geht darum entsprechend § 3 ArbZG1. die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden und2. die durchschnittliche werktägliche ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 11861

Sind Arbeitszeiten von regelmäßig neun Stunden zulässig?

Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 14839

Sind die Eingaben zu Be- und Entladezeiten usw. auch nötig, wenn ich als Kraftfahrer ausschließlich im nationalen Güterverkehr tätig bin?

- und Entladung ist vorgesehen, weil es für die Ausnahme von der geänderten Entsenderichtlinie Vorgaben bzw. Einschränkungen hinsichtlich der maximal durchführbaren Be- und/oder Entladungen in den durchfahrenden Ländern gibt. Die zusätzliche Eingabe bei jeder Be- oder Entladung ist nicht für Fahrzeuge vorgesehen die zur nationalen Güterbeförderung eingesetzt werden.Die Verpflichtung für den Fahrer zur manuellen ...

Stand: 27.05.2025

Dialog: 44132

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464

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