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Welcher Wert kann für den arbeitsplatzbezogenen Emissionsschalldruckpegel einer Maschine höchstens verlangt werden, damit der untere Auslösewert nicht überschritten wird?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Maschinenhersteller die Angabe folgender Geräuschemissionswerte: · den A-bewerteten Emissionsschalldruckpegel LpA an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben; · den Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels LpC peak an den Arbeitsplätzen, sofern ...

Stand: 17.05.2013

Dialog: 18538

Ist eine Beurteilung der Hand-Arm-Vibration bei repräsentativen Arbeitstagen durch Mittelwertbildung über 40 Stunden möglich?

Einflüsse wie z. B. Wechsel und Kombinationswirkungen sowie die persönlichen Gegebenheiten der Beschäftigten berücksichtigt werden....(17) Kommt ein Arbeitstag mit besonders abweichender oder hoher Vibrationsexposition selten vor, so ist dieser Tag als ein separater repräsentativer Arbeitstag zu betrachten. Auch bei Arbeitsplätzen, an denen die Vibrationsbelastung großen saisonalen Schwankungen unterliegt ...

Stand: 18.10.2022

Dialog: 43635

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