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Gibt es Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Materialien deren Aktivität nicht bekannt ist?

und wenn diese anschlagen, wird nicht danach gefragt, ob die Aktivität des gefundenen Stoffes unterhalb der Freigrenze liegt. Auch wenn die Aktivität des Stoffes oder des Radionuklids die Freigrenze unterschreitet, wird die Fundsache aussortiert und kostenpflichtig bei einer Landessammelstelle für radioaktive Abfälle entsorgt.Link zur Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche ...

Stand: 01.06.2015

Dialog: 23971