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Fragen zum Betrieb eines Ionengenerators, der als fest eingebaute und umschlossene, nicht zugängliche Strahlenquelle Ni 63 enthält

Bei der Verwendung eines Ionengenerators zur IMS (Ionen-Mobilitäts-Spektrometrie) mit einer Nickel-63-Quelle mit 370 MBq (die Aktivität liegt oberhalb der Freigrenze von Ni-63) handelt es sich um Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und somit um eine genehmigungsbedürftige Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Eine entsprechende Genehmigung ist somit bei der zustän ...

Stand: 30.10.2019

Dialog: 42881