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Was sind die Beurteilungskriterien zur Einstufung einer Maßnahme bzw. eines Umbaus einer Röntgenanlage als „wesentliche Änderung“?

Überprüfungen zu Grunde gelegt wird. Daraus geht auch hervor (Spalte 5 bzw. 3 der Tabellen), dass bei einer wesentliche Änderung stets auch eine Sachverständigenprüfung erforderlich ist. Natürlich muss dann der Sachverständigenprüfung auch das vorgeschriebene Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren folgen (kann für Anlagen in NRW online erfolgen https://www.mags.nrw/strahlenschutz).Handelt es sich nicht um ...

Stand: 06.06.2020

Dialog: 10156

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