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Wenn eine Sicherheitswerkbank geringfügig umgestellt wurde, muss das angemeldet werden, oder reicht eine Prüfung/Wartung aus?

des Aufstellungsortes der MSW ist eine Inbetriebnahmeprüfung nach den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme jeweils gültigen Norm erforderlich ist (Punkt 3.3.1 der BGI 863 / Merkblatt B011). Eine Wartung ist nicht ausreichend.Darüber hinaus besteht nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der BioStoffV eine Anzeigepflicht bei jeder Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeit, wenn diese für die Sicherheit ...

Stand: 21.01.2020

Dialog: 43016