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Was ist beim Umgang mit Tierblut zu berücksichtigen?

mit Tätigkeiten mit Biostoffen nur beschäftigen, soweit dies auch mit den speziellen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz) vereinbar ist. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.Es muss ein chemothermisches desinfizierendes Waschverfahren mit den Wirkungsbereichen A für Bakterien, Pilze, Sporen und B für Viren nach RKI-Liste Anwendung finden ...

Stand: 19.01.2024

Dialog: 43852