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Beim Arbeiten auf dem Bau ist ein infektionsauslösender Kontakt mit Tieren nicht auszuschließen. Fällt das schon unter die Biostoffverordnung? Löst das schon eine Pflicht zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge aus?

ist für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Biostoffen ausüben und für Beschäftigte, die sich in diesem räumlichen Gefahrenbereich aufhalten, selbst aber keine Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen, anzuwenden. Die Verordnung dient auch dem Schutz „anderer Personen“, die durch das Verwenden von Biostoffen durch Beschäftigte oder Unternehmer ohne Beschäftigte gefährdet werden können."zu Frage 2:Nein. Im Anhang Teil 2 ...

Stand: 20.10.2024

Dialog: 43282