Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Fallen Schulbusfahrer oder Behördenmitarbeiter bei hohem Publikumsaufkommen (z. B. im Empfangsbereich) unter die Biostoffverordnung?

, Verkaufs- oder Büropersonal fallen normalerweise nicht in den Geltungsbereich der BioStoffV. Ihre Tätigkeit ist auf das Lenken eines Busses, das Verkaufen oder die Bearbeitung von Vorgängen ausgerichtet. Die Zuordnung ist abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit im Einzelfall. So können z. B. für einen Lehrer auch pflegerische Tätigkeiten bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung von Schülern ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 44068