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Handelt es sich bei Begehungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit um Tätigkeiten mit Biostoffen, für die die Vorgaben der Biostoffverordnung gelten

(Fremdfirmen) im Betrieb tätig, so muss gewährleistet sein, dass diese ebenfalls zu möglichen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen sind. Dies muss im Rahmen der Zusammenarbeitspflicht mehrerer Arbeitgeber (siehe Nummer 3.1 Absatz 3) sichergestellt werden. (Abschnitt 10 Absatz 3 TRBA 400)In welchem Umfang vom Arbeitgeber der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ein Biostoffverzeichnis ...

Stand: 28.04.2026

Dialog: 44210