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Ist es zulässig, einen Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten nach Verlust der Zulassung für die Lagerung von anderen Gefahrstoffen weiter zu verwenden?

beschrieben und liegt kein Sachverständigengutachten vor, ist der Schrank außer Betrieb zu nehmen, da andernfalls der Arbeitgeber im Schadensfall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Desweiteren ist auch davon auszugehen, dass kein Sachversicherer eine solche Lagerung versichern wird. ...

Stand: 09.08.2018

Dialog: 17398