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Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

der Gefahrenpiktogramme aus Platzgründen nicht möglich, reicht die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeichnung aus, wenn die Identifizierbarkeit gewährleistet ist. Da die Gefahrenpiktogramme unter Anwendung der Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der Gefahrstoffverordnung aufzubringen sind, müssen diese in Bezug auf Farbe, Symbole und allgemeines Format mit den Bestimmungen ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

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