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Müssen alte Sicherheitsdatenblätter nach Aktualisierung aufbewahrt werden?

keine Aufbewahrungsfristen für ein Sicherheitsdatenblatt.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu der Thematik "Arbeiten mit Gefahrstoffen" weisen wir ergänzend hin. ...

Stand: 08.03.2021

Dialog: 12596

Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

. Aufgrund der Ausführungen zur Aufbewahrungsfrist in Artikel 36 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) empfehlen wir Ihnen die Sicherheitsdatenblätter mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren: „1. Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703