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Müssen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Motoremissionen ausgesetzt sind, in das Expositionsverzeichnis aufgenommen und dokumentiert werden?

Pflicht auch durch Meldung an die zentrale Expositionsdatenbank (ZED) erfüllen.Bei Tätigkeiten, bei denen Abgase von Dieselmotoren freigesetzt werden, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung erhalten (siehe TRGS 554 Nr. 5).Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) entbindet nicht vom Minimierungsgebot ...

Stand: 28.06.2021

Dialog: 43553

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