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Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

, dass beim Produktidentifikator für chemische Stoffe die genannten Möglichkeiten unter Einhaltung der Prioritäts-Reihenfolge genutzt werden müssen. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Nennung des Stoffnamens auf dem Kennzeichnungsetikett und im Sicherheitsdatenblatt besteht nach CLP Artikel 24 Absatz 1 nur dann, wenn ein Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung wie folgt ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

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