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Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

zu geben. Bei der Aufbewahrung darf die Temperatur der Explosivstoffe in den Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten 75 °C (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder durch Heizkörper) nicht überschreiten. Im Arbeitsraum darf nicht geraucht werden, und es darf kein offenes Licht oder Feuer verwendet werden. Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nur in Versandverpackungen aufbewahrt werden. Das Behältnis (z ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870