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Können bei einem Lager für pyrotechnische Gegenstände die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerfeste Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen?

fordert sogar Mindestabstände, die nicht unterschritten werden dürfen.Allgemeine Anmerkung:Gemäß § 3 (Ausnahmen) der 2. SprengV kann die zuständige Behörde Ausnahmen von den Vorschriften des Anhangs der 2. SprengV und von den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln (hier: SprengLR 220) zulassen, wenn andere, ebenso wirksame Maßnahmen getroffen werden. Es sollte mit der zuständigen Behörde ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 6871