Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Zelten möglich?

sind und im Allgemeinen vom Käufer betreten werden.....“Ein Zelt ist kein allseitig fest umschlossener Raum. Hier ist die Gefährdung im Schadensfall für die Allgemeinheit mit der eines Verkaufs im Freien gleichzusetzen. Ein Zelt erfüllt keine Schutzfunktion.Zusätzlich werden an einen Verkaufsraum sowohl durch die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Feuerwiderstandsdauer der tragenden / aussteifenden Wände ...

Stand: 28.12.2023

Dialog: 42669