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Wie sollten sich Beschäftigte verhalten, wenn Sie mit Radladern arbeiten sollen, an denen sie nicht eingewiesen sind?

) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 16471

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