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Kann ich als Verlader meine Pflichten zum Thema Ladungssicherung komplett an einen Spediteur vertraglich übertragen?

Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere aber an denjenigen ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 2773