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Wann gilt eine Gefahrgutverpackung als "gereinigt"?

In Unterabschnitt 1.1.3.5 "Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen" des ADR ist Folgendes nachzulesen:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefahren ...

Stand: 23.07.2026

Dialog: 5066