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Wie sollten sich Beschäftigte verhalten, wenn Sie mit Radladern arbeiten sollen, an denen sie nicht eingewiesen sind?

verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z. B. in Fremdbetrieben, tätig sind. Die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten zur Zusammenarbeit bleiben davon unberührt.Wenn also nötige Sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen werden und der Auftraggeber bzw. der Aufsichtsführende Unterstützung verweigert, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber als vorrangige Ansprechperson wenden und Abhilfe ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 16471

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