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Wie wird bzgl. der Prüfung von Zurrgurten die Sachkunde nachgewiesen und wie wird diese Prüfung üblicherweise dokumentiert?

staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten) soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.Der Sachkundige wird in den Regelwerken jetzt jedoch durch die "befähigte Person" abgelöst. Die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 ...

Stand: 05.09.2019

Dialog: 11953