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Muss ein Entsorgungsunternehmen, welches aussortierte Ammoniak-Kühlschränke "gebündelt" im Container an ein anderes Unternehmen weiterleitet, das die Behandlung der Kühlschränke durchführen soll, hierbei gefahrgutrechtliche Anforderungen berücksichtigen?

Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen Betriebsdruck ...

Stand: 23.08.2019

Dialog: 42819