Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie wird bzgl. der Prüfung von Zurrgurten die Sachkunde nachgewiesen und wie wird diese Prüfung üblicherweise dokumentiert?

Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten) soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.Der Sachkundige wird in den Regelwerken jetzt jedoch durch die "befähigte Person" abgelöst. Die Vorgaben aus § 7 Abs. 2 der BetrSichV ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 11953