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Nach welcher Regelung sind seit 2009 Zuleitungen mit einem Querschnitt von 1 mm² an Mehrfachsteckdosenleisten nicht mehr zulässig?

Mehrfachsteckdosen haben als Rechtsgrundlage das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - und insbesondere die 1. Verordnung zum ProdSG - 1. ProdSV - oder auch Niederspannungsrichtlinie genannt. Hier werden allgemein die Gefährdungen genannt, die von den einzelnen Produkten nicht ausgehen sollten. Konkretisiert werden die Anforderungen zur Gefährdungsvermeidung durch harmonisierte Normen ...

Stand: 28.05.2014

Dialog: 21215