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Fallen verstellbare Verladerampen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Das Wort ´wie´ steht vor einem Beispiel, die Worte, auf die es ankommt, sind ´eine bestimmte Anwendung´. Das Umladen einer Ware von einer Verladerampe auf einen Lastkraftwagen oder einen Eisenbahnwaggon ist mit Sicherheit eine bestimmte Anwendung. Verstellbare Laderampen dienen zu nichts anderem und fallen folglich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn die anderen in Artikel 1 ...

Stand: 12.07.2016

Dialog: 796