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Muss das Herunter- bzw. Hinauffahren eines Schnelllauftores optisch oder akustisch einige Sekunden vorher angezeigt werden?

Ein optisches oder akustisches Warnsignal ist nicht erforderlich. Dennoch hätte es zu dem geschilderten Vorfall nicht kommen dürfen, da gemäß Ziffer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A1.7 Türen und Tore an kraftbetätigten Toren die Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein müssen, dass die Bewegung der Türen und Tore ...

Stand: 28.06.2016

Dialog: 2544