Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen wir ein komplettes Gebäude aufgrund von Rußablagerungen auf unzugänglichen Flächen der Ex-Zone 22 zuordnen?

Die Festlegung der Ex-Zonen innerhalb des Gebäudes ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - vorzunehmen. Ob das komplette Gebäude der Zone 22 zugeordnet werden muss, hängt davon ab, ob in den für die Reinigung unzugänglichen Bereichen des Gebäudes potentielle Zündquellen vorhanden sind und sich eine mögliche Rußverpuffung oder Staubexplosion ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22188