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Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

Aerosolpackungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprühdosen oder Spraydosen bezeichnet. Es handelt sich um ortsbewegliche Behälter, die oftmals auch entzündbare Flüssigkeiten enthalten.Die Erlaubnispflicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Lageranlagen, in denen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Liter gelagert ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680