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Sind Nebenfluchtwege zulässig, die nur über die Leitern der Feuerwehr in Freie führen, oder gilt diese Option als nicht selbständig nutzbar?

führen, u. a. wird dort ausgeführt:"(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen)."Unter dem Abschnitt 8.3 finden sich abweichende Anforderungen an die Kennzeichnung von Nebenfluchtwegen, welche nicht über Hauptfluchtwege ...

Stand: 11.11.2022

Dialog: 43724

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