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Gibt es bei Steigeisengängen Sonderregelungen für einstufige Aufstiege ?

, auf die unübliche Auftrittshöhe durch farbliche Kennzeichnung hinzuweisen. Abgesehen von der Zulässigkeit der von Ihnen genannten Auftrittshöhe, könnte es sinnvoll sein, eine gleichmäßige Auftrittshöhe durch zusätzliche Stufen im ganzen Betrieb einzuhalten.  ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 27572