Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 51 bis 51 von 51 Treffern

Fallen forst- und landwirtschaftliche Lohnunternehmen auch unter die Ausnahme des § 18 der Fahrpersonalverordnung?

Gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten be ...

Stand: 17.06.2025

Dialog: 14668

Ergebnisseiten:
«123456