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Genügt es bei gereinigten Gefahrstoffkanistern, die geschreddert werden sollen, die Kennzeichnungen durchzustreichen?

Grundsätzlich gilt nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ADR folgendes:"Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. Die UN Nummer und die Buchstaben «UN» müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum ...

Stand: 15.04.2020

Dialog: 26277

Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet,a)die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern undb)nach dem Entladen und vor ...

Stand: 25.06.2025

Dialog: 42511

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