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Muss bei jeder spezifischen Unterweisung eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung des Arbeitsmediziner/Betriebsarztes durchgeführt werden?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Berat ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24082

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