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Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

Ansprechpartner der Arbeitsschutzbehörden sind Arbeitgeber, Betreiber usw.. Insofern sind Beschäftigte vom Grundsatz her nicht zu Auskünften verpflichtet. Der Arbeitgeber darf auch nicht durch behördliche Anordnung dazu verpflichtet werden, dass seine Beschäftigten Auskünfte erteilen. Sollten Fragestellungen des Arbeitsschutzgesetzes-ArbSchG bzw. seiner Verordnungen (z. B. der Arbeitsstättenverord ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372

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