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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

eine Abwägung der Rechtsgüter (Schweigepflicht versus Fremdgefährdung des Kindes, Mutterschutz) durch die Betriebsärzte vorzunehmen, dies ist jedoch nicht Gegenstand der ArbMedVV. Darüber hinaus sind selbstverständlich die Mutterschutzvorschriften zu beachten, welche eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung mit Ergreifen von Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber vorsehen. ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187