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Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

von Pflichtvorsorge zu stellen.In Bezug auf die von Ihnen dargelegte Arbeitsplatzsituation bzw. Arbeitsaufgabe gibt die AMR unter Punkt 4.2 „Anhaltspunkte zur Beurteilung weiterer Tätigkeiten“ konkrete Hinweise, indem als Parameter eine "Lufttemperatur über 45°C und Beschäftigungsdauer > 15 Min." aufgeführt werden. Da im konkreten Fall die Expositionszeit von 15 Minuten unterschritten wird, ergibt sich kein Anlass ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847