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Was bedeutet im Mutterschutzgesetz der Satz "... insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist"?

Der Begriff der Alleinarbeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist im § 2 Abs.4 MuSchG definiert:"Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."Der Begriff ...

Stand: 26.05.2025

Dialog: 42195