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Berechnet sich die Mutterschutzfrist nach dem voraussichtlichen oder dem wirklichen Geburtstermin?

."Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Um eine Frühgeburt handelt es sich, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43151