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Wann kann ich einen Antrag auf Elternzeit mit Teilzeitarbeit einreichen?

- Mutterschutzgesetz und im § 18 BEEG geregelt. Nach dem Mutterschutzgesetz ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Nach dem BEEG darf der Arbeitgeber ...

Stand: 28.12.2018

Dialog: 18711