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Müssen psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden?

weitere interbetriebliche Unterlagen, welche die Aktivitäten des Betriebes im Themenfeld der psychischen Belastung dokumentieren, die sich die Aufsichtsbeamtin bzw. der Aufsichtsbeamte der staatlichen Arbeitsschutzbehörde vorlegen lässt.Befugnisse der staatlichen Arbeitsschutzbehörden finden Sie in §22 ArbSchG.Hinweis:Alle Arbeitsbereiche sind wie bei der klassischen Gefährdungsbeurteilung zu betrachten, ebenso besteht ...

Stand: 05.11.2019

Dialog: 42905