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Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

jedoch nur die Gesetze, in deren Schutzbereich die jeweiligen Beschäftigten fallen: So muss z .B. das Mutterschutzgesetz nur dann ausgehängt werden, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind.Eine Liste der aushangpflichtigen Gesetze des Arbeitsschutzes sowie weitere Informationen werden im Internet, z. B. von den Industrie- und Handelskammern angeboten.Aushangpflichtige Gesetze ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846