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Wenn der Subunternehmer offensichtlich nicht die nötige Sorgfaltspflicht durchsetzt, ist dann auch der Auftraggeber veranwortlich?

wenn Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern sich untereinander z. B. gefährden können (§ 8 ArbSchG).Zu 2. Der Auftraggeber hat eine moralische Verantwortung bzw. die Rechtswirkungen, die sich aus dem Beauftragungsvertrag ergeben. Auf dem Grundstück der Auftragnehmer hat er wenig oder gar keine Einflussmöglichkeit. Hier kann ggf. eine Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde erfolgen. ...

Stand: 10.03.2021

Dialog: 6599